Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Köln: MarkenR: Deutsche Post / Blaue Post

Das OLG Köln (Urt. v. 28.01.2005 - Az.: 6 U 131/04) hat entschieden, dass der Deutschen Post AG kein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen einen Konkurrenten zusteht.

Die klagende Deutsche Post AG ist Inhaberin der prioritätsälteren Marke "POST", die u.a. wegen der "Beförderung und Zustellung von Gütern, Briefen, Paketen und Päckchen" eingetragen wurde. Die Beklagte ist Inhaberin der eingetragenen Wortmarke "DIE BLAUE POST". Diese Marke ist u. a. für "Post- und Kurierdienstleistungen" geschützt.

Die Klägerin rügt unter Bezugnahme auf ein vorgelegtes demoskopisches Gutachten zur Bekanntheit, Verkehrsdurchsetzung und Zuordnung der Bezeichnung "Post" eine Verletzung ihrer Marken- und Firmenrechte. Sie hat Unterlassungs-, Löschungs-, Auskunfts- und Schadensersatzfeststellungsanträge gestellt.

Das OLG Köln hat diese Ansprüche abgelehnt und die Klage abgewiesen:

"(...) Die Ähnlichkeit der beiden Zeichen [ist] nur gering. (...)

Die angegriffene Bezeichnung "DIE BLAUE POST" wird markenrechtlich nicht durch ihren Bestandteil "POST" geprägt. Die Prägung eines Gesamtzeichens durch eines seiner Elemente setzt nach der Rechtsprechung (...) voraus, dass dieses Element eine selbständig kennzeichnende Stellung hat und in dem Gesamtzeichen nicht derart untergeht oder in den Hintergrund tritt, dass es durch die Einfügung in das Gesamtzeichen seine Eignung verliert, die Erinnerung an das ältere Zeichen wachzurufen.

Dies kann in der angegriffenen Bezeichnung für ihren Bestandteil "POST" deswegen nicht angenommen werden, weil der Begriff "Post" von Hause aus rein beschreibend ist (...) und im Übrigen inzwischen mehrere konkurrierende Anbieter auf dem Markt sind, die Postdienstleistungen erbringen und deswegen Anlass haben, den Begriff "Post" auch für ihr Unternehmen zu verwenden.

Bei zusammengesetzten Wortzeichen kann daher der Bestandteil "POST" nicht das Gesamtzeichen prägen, sondern es übernimmt umgekehrt der zusätzliche Teil des Gesamtzeichens, hier also die Worte "DIE BLAUE", die Funktion, das Unternehmen von anderen Unternehmen abzugrenzen, die Postdienstleistungen erbringen, insbesondere von der aus dem früheren staatlichen Monopolunternehmen Deutsche Bundespost hervorgegangenen Klägerin."

Rechts-News durch­suchen

18. Februar 2026
Die Marke „Be orange!“ muss gelöscht werden, weil sie wegen des prägenden Wortes „orange“ mit älteren Marken verwechselbar ist.
ganzen Text lesen
26. Januar 2026
Die Wortmarke "Die Alleslöser." ist nicht schutzfähig, weil sie nur ein werbliches Versprechen und keinen Unternehmenshinweis enthält.
ganzen Text lesen
23. Januar 2026
Deutsche Gerichte sind bei Online-Markenverletzungen zuständig, wenn sich das Angebot klar an deutsche Verbraucher richtet.
ganzen Text lesen
22. Januar 2026
"WerraEnergie" darf für bestimmte energiebezogene Dienstleistungen als Marke eingetragen werden, da kein beschreibender Bezug zur Region besteht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen