Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG München I: Meta-Tags verletzen Markenrechte

Die Benutzung von fremden Meta-Tags verstößt nach ständiger Rechtsprechung gegen Marken- und Wettbewerbsrecht, vgl. unsere Rechts-FAQ "Recht der Neuen Medien", Punkt 16 "Meta-Tags".

Dies hat nun noch einmal das LG München I (Urt. v. 24.06.2004 - Az.: 17 HK O 10389/04) bestätigt.

"Die Benutzung einer fremden Marke bzw. geschäftlichen Bezeichnung als Meta-Tag in den Quellcodes von Websites stellt eine rechtsverletzende Gebrauchshandlung gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2, 15 Abs. 2 MarkenG dar (...).

Durch die Unterbringung im Quellcode sollen die Suchmaschinen dazu veranlasst werden, bei Eingabe des Wortzeichens durch den Internetnutzer die Homepage des Verletzers auf der Trefferliste anzuzeigen, obwohl dieses Wortzeichen als Marke oder Geschäftsbezeichnung einem anderen Inhaber zugeordnet ist. (...)

Da die Antragsgegnerin den Begriff "Impuls" im Quelltext ohne jeden Sinnzusammenhang mit verschiedenen Begriffen aus dem Versicherungsbereich kombiniert hat, handelt es sich um keine beschreibende Benutzung, sondern um eine markenmäßige bzw. kennzeichnende Benutzung in dem Sinn, als mit "Impuls" bestimmte Versicherungsdienstleistungen im Zusammenhang gebracht werden."


Lediglich das OLG Düsseldorf (Urt. v. 15.07.2003 - Az.: 20 U 21/03; Beschl. v. 17.02.2004 - Az.: I 20 U 104/03) ist anderer Ansicht und lehnt die Marken- und Wettbewerbsverletzung durch Meta-Tags ab.

Rechts-News durch­suchen

18. Februar 2026
Unternehmen müssen bei Online-Kundenbewertungen sofort und zeitgleich über deren Echtheit informieren. Muss erst auf einen Hinweis geklickt werden,…
ganzen Text lesen
17. Februar 2026
Löscht ein Unternehmen Daten vor vollständiger DSGVO-Auskunft, verstößt es gegen die DSGVO und riskiert eine Verwarnung oder ein Bußgeld.
ganzen Text lesen
17. Februar 2026
Werbeslogans für E-Zigaretten im Internet sind unzulässig, lediglich der Preiszusatz „nur“ ist erlaubt.
ganzen Text lesen
16. Februar 2026
Das OLG Köln verneint Schadensersatz gegen Schweizer Firmen, da bloße Abrufbarkeit ihrer Webseiten in Deutschland keinen Inlandsbezug begründet.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen