Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Karlsruhe: Kein fliegender Gerichtsstand bei Wettbewerbsverstößen nach dem Medizinproduktegesetz

Bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen nach dem Medizinproduktegesetz gilt nicht der sogenannte fliegende Gerichtsstand. Örtlich zuständig ist vielmehr das Gericht zuständig, in dem die unterlassene Handlung hätte vorgenommen werden müssen (LG Karlsruhe, Beschl. v. 09.03.2020 -. Az.: 14 O 72/19 KfH).

Der Kläger machte einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend, weil bestimmte Pflichtinformationen nach dem Medizinproduktegesetz von dem verklagten Unternehmen eingehalten wurden.

Das angerufene LG Karlsruhe erklärte sich jedoch für nicht  zuständig. 

Anders als bei der Distribution von Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen Medien sei der sogenannte fliegende Gerichtsstand beim Vertrieb von Waren nicht anzuwenden.

Auch sei die beanstandete Handlung, nämlich das Unterlassen bestimmter Pflichtangaben nach dem Medizinproduktegesetz, nicht im Karlsruher Gerichtsbezirk erfolgt.

Daher ergebe sich kein Anknüpfungspunkt für eine örtliche Zuständigkeit in Karlsruhe.

Rechts-News durch­suchen

18. Februar 2026
Unternehmen müssen bei Online-Kundenbewertungen sofort und zeitgleich über deren Echtheit informieren. Muss erst auf einen Hinweis geklickt werden,…
ganzen Text lesen
17. Februar 2026
Werbeslogans für E-Zigaretten im Internet sind unzulässig, lediglich der Preiszusatz „nur“ ist erlaubt.
ganzen Text lesen
12. Februar 2026
Die Aussage "den besten Verkaufspreis" täuscht, weil Kunden den höchsten Preis für ihr konkretes Auto erwarten, den der Anbieter nicht garantiert.
ganzen Text lesen
11. Februar 2026
Aldi Süd darf Aktions-Kaffee aus Konzernröstereien in Aktionswochen unter Herstellungskosten verkaufen und verstößt nicht kartellrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen