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Kategorie: Onlinerecht

LG Freiburg: Für Wettbewerbsverstoß gegen EnVKV 3.000,- EUR Streitwert

Für einen Verstoß gegen die Energieeffizienzverordnung (EnVKV) ist ein Streitwert iHv. 3.000,- EUR angemessen, so das LG Freiburg (Urt. v. 04.01.2013 - Az.: 12 O 127/12).

Kläger war ein nach dem Unterlassungsklagengesetz qualifizierter Verband, der die Beklagte, ein Küchenstudio, wegen eines Verstoßes gegen die EnVKV in Anspruch nahm.

Das Gericht legte für den Sachverhalt einen Streitwert von 3.000,- EUR fest. Angesichts des Umstandes, dass hier Allgemeininteressen wahrgenommen würden, sei der Betrag verhältnismäßig.

Darüber hinaus könne in den einfachen Fällen - wie hier - zudem noch um 50% reduziert werden <link http: www.gesetze-im-internet.de uwg_2004 __12.html _blank external-link-new-window>(§ 12 Abs.4 UWG).

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