Aufgrund der jüngsten Skandale im Datenschutz (Telekom, Tönnies und andere) scheint sich der deutsche Gesetzgeber in der Pflicht zu sehen. Der diesbezügliche "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und zur Regelung des Datenschutzaudits" sieht unter anderem einen verstärkten Kündigungsschutz für Mitarbeiter vor, die in Betrieben mit der Aufgabe des Datenschutzbeauftragten befasst sind.
Die vorgesehenen Änderungen und wie Unternehmen darauf reagieren können, erläutert Rechtsanwalt Noogie C. Kaufmann, Master of Arts, in seinem neuen Aufsatz.