Das OLG Celle (Urt. v. 19.06.2007 - Az.: 16 U 2/07) hat entschieden, dass eine Strafverfolgung via Internet-Forum rechtswidrig ist.
Die Polizei hatte zur Aufdeckung einer schweren Straftat ein Internet-Forum eingerichtet, in dem die User einzelne Nachrichten hinterlassen konnten, die für die Öffentlichkeit einsehbar waren.
Die Celler Richter entschieden nun, dass eine solche Vorgehensweise rechtswidrig ist. Zwar dürften sich die Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich auch öffentlicher Medien wie Fernsehen, Radio oder Internet bedienen. Es müsse jedoch sichergestellt sein, dass die Meldungen der Bürger nur die Polizei erreichten und nicht die Öffentlichkeit:
"Es ist aber in der Regel geboten, dass Mitteilungen von Hinweisgebern nur die Strafverfolgungsbehörden erreichen und nicht in der Weise öffentlich gemacht werden, dass sie von jedermann weltweit über das Internet abgerufen werden können. Diese Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass auch unzutreffende und unsachliche Hinweise gegeben werden und diese Hinweise unabhängig von ihrer Richtigkeit zu einer öffentlichen Verdächtigung von Personen führen können. (...)
Vor diesem Hintergrund verstößt der Aufruf schon gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Hinweise als Diskussionsbeitrag für andere Internetnutzer zur Verfügung zu stellen. Der Kläger weist zutreffend darauf hin, dass es ausgereicht hätte, wenn neben der genannten Postanschrift und dem Telefonanschluss etwa noch die E-Mail-Adresse der zuständigen Behörden mitgeteilt worden wäre."
Und weiter:
"Darüber hinaus war es zur Aufklärung der Tat auch nicht geboten, ein öffentliches Diskussionsforum zum Meinungsaustausch über die Straftat zu eröffnen. Die strafrechtliche Bewertung eines ermittelten Sachverhaltes ist ausschließlich Sache der Strafverfolgungsorgane und der Gerichte. Die öffentliche Meinung - noch dazu über eine unaufgeklärte Straftat - ist in diesem Zusammenhang nicht hilfreich und trägt zur Aufklärung nichts bei.
Durch die amtspflichtwidrige Eröffnung des Forums wurde der Kläger in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Zum Zeitpunkt der Eröffnung des Forums gab es nur eine verdächtige Person, worauf die Polizei in ihrem Internetaufruf öffentlich sowie der Kriminalbeamte (…) in seinem Beitrag vom 2. August 2001 hingewiesen hat."