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AG Halle: "Mikado-Rasterfahndung" rechtmäßig

Das AG Halle (Beschl. v. 11.03.2007 - Az.: 395 Gs 34/07: PDF via lawblog.de) hat entschieden, dass die als "Mikado-Rasterfahndung" bekannte polizeiliche Maßnahme rechtmäßig ist.

Millionen von Kreditkarten-Besitzern waren vor kurzem durchleuchtet worden, um bestimmte Straftäter aus dem Kinderpornographie-Bereich zu ermitteln. Der Vorgang hat ein bundesweites Medienecho hervorgerufen.

Die Strafverteidiger Carsten Hoenig und Udo Vetter hatten daraufhin auch ein eigenes Portal ins Leben gerufen: Mikado-Fahndung

In dem ausführlich gehaltenen Beschluss des AG Halle wertet das Gericht die aktuellen Maßnahmen nicht als Rasterfahndung im juristischen Sinne. Es bejaht zudem die Recht- und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme.

Gegen den Beschluss wurden bereits Rechtsmitteil angekündigt.

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