Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamburg: Kein Auskunftsanspruch gegen Provider

Das OLG Hamburg (Urt. v. 28.04.2005 - Az.: 5 U 156/04) hat in der Berufungsinstanz das Urteil der 1. Instanz aufgehoben und einen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Access-Provider verneint.

Das Urteil des LG Hamburg in der 1. Instanz hatte zusammen mit der ergebnisgleichen Entscheidung des LG Köln bundesweit für viel Aufsehen gesorgt, da dort Access-Provider gemäß § 101 a UrhG verurteilt wurden, der Musikindustrie über bestimmte IP-Adressen Auskunft zu geben. Vgl. dazu ausführlich die Kanzlei-Infos v. 21.10.2004 und v. 25.12.2004.

In der Berufungsinstanz hat nun das OLG Hamburg einen solchen Auskunftsanspruch abgelehnt:

"Zu Recht hat das Landgericht eine direkte Anwendung des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs aus § 101a Abs. 1, 3 UrhG abgelehnt, weil es insoweit unstreitig an einer Verletzungshandlung der Antragsgegnerin fehlt. (...)

In Betracht kommt somit nur eine analoge Anwendung (...). Es ist entgegen der Auffassung des Landgerichts bereits zweifelhaft, ob eine planwidrige Regelungslücke vorliegt. (...)

Selbst wenn eine Regelungslücke angenommen werden könnte, bestehen Bedenken bezüglich deren Planwidrigkeit. Es ist nicht davon auszugehen, dass der Gesetzgeber bei der Schaffung des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung in § 19a UrhG eine Anpassung des Auskunftsanspruchs (...) an die (...) neue Terminologie versäumt hat. (...)

Das Landgericht übersieht den vom Gesetzgeber beabsichtigten Ausnahmecharakter des Auskunftsanspruchs (...)."


Das Gericht liegt damit auf einer Ebene mit dem OLG Frankfurt, das Anfang 2005 ebenfalls einen Auskunftsanspruch verneinte, vgl. die Kanzlei-Infos v. 27.01.2005.

Rechts-News durch­suchen

18. Februar 2026
Unternehmen müssen bei Online-Kundenbewertungen sofort und zeitgleich über deren Echtheit informieren. Muss erst auf einen Hinweis geklickt werden,…
ganzen Text lesen
17. Februar 2026
Löscht ein Unternehmen Daten vor vollständiger DSGVO-Auskunft, verstößt es gegen die DSGVO und riskiert eine Verwarnung oder ein Bußgeld.
ganzen Text lesen
17. Februar 2026
Werbeslogans für E-Zigaretten im Internet sind unzulässig, lediglich der Preiszusatz „nur“ ist erlaubt.
ganzen Text lesen
16. Februar 2026
Das OLG Köln verneint Schadensersatz gegen Schweizer Firmen, da bloße Abrufbarkeit ihrer Webseiten in Deutschland keinen Inlandsbezug begründet.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen