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Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Kundendaten nicht geschützt, wenn diese für jedermann online allgemein zugänglich

Die Kundendaten eines Unternehmens sind wettbewerbsrechtlich nicht geschützt, wenn diese für jedermann über das Internet zugänglich sind <link http: www.adresshandel-und-recht.de urteile schutz-von-kunden-adressdaten-eines-unternehmens-oberlandesgericht-frankfurt_am-20160121 _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 21.01.2016 - Az.: 6 U 21/15).

Die Parteien des Rechtsstreits waren in der Vergangenheit Vertragspartner. Die Beklagte belieferte Kunden - im vorliegenden Fall Tankstellen-Pächter - der Klägerin im Auftrag. Als die Klägerin den Kontrakt nicht weiter verlängerte, wandte sich die Beklagte an die Kunden und schlug eine eine direkte Warenabnahme mit ihr vor.

Die Klägerin sah darin einen wettbewerbswidrige Behinderung, denn die Beklagte bediene sich bei ihren Handlungen der klägerischen Kundendaten.

Die Frankfurter Richter teilten diese Ansicht nicht und verneinten eine Rechtsverletzung.

Ein Wettbewerbsverstoß könne nur in den Fällen angenommen werden, in denen anvertrautes wertvolles Adressmaterial zweckwidrig und zielgerichtet für die Abwerbung von Kunden genutzt werde.

Dies sei hier aber nicht der Fall. Denn die Adressen der Tankstellen seien über das Internet öffentlich abrufbar gewesen. Es handlle sich also nicht um anvertrautes, wertvolles Adressmaterial. Daran ändere auch nichts der Umstand, dass es mit einem gewissen Aufwand verbunden sei, die Adressen aus dem Internet zusammenzusuchen.

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