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Kategorie: Onlinerecht

OLG Bremen: Anspruch auf strafrechtliche Ermittlungen bei Verdacht von Urheberrechtsverletzungen

Der Geschädigte einer Urheberrechtsverletzung kann einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft haben <link http: www.online-und-recht.de urteile anspruch-auf-strafrechtliche-ermittlungen-durch-staatsanwaltschaft-bei-verdacht-von-urheberrechtsverletzungenoberlandesgericht-bremen-20170921 _blank external-link-new-window>(OLG Bremen, Beschl. v 21.09.2017 - Az.: 1 Ws 55/17.).

Es ging um eine Firma im Ausland, die im Verdacht stand, Plagiate von urheberrechtlich geschützten Werke anzubieten.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Bremen lehnte ein Ermittlungsverfahren gemäß <link https: www.gesetze-im-internet.de stpo __170.html _blank external-link-new-window>§ 170 Abs. 2 StPO ohne vorherige Durchführung weiterer Ermittlungen mit der Begründung ab, dass eine Strafbarkeit sowohl nach dem Urheberrecht als auch dem Markenrecht ein inländisches Handeln voraussetze. Dies sei, so die Behörde, vorliegend nicht gegeben, da die Firma ihren Sitz in Irland habe und die Verkäufe im Internet von dort aus initiiert würden. Das Unternehmen verfüge nicht über ein spezifisch auf Deutschland ausgerichtetes Vertriebs- und Liefersystem.

Gegen diese Einstellung wehrte sich der Kläger und bekam nun vor Gericht Recht. Das OLG Bremen verpflichtete die Staatsanwaltschaft, die Angelegenheit neu aufzurollen und die Ermittlungen wieder aufzunehmen.

Das Angebot der ausländischen Firma richte sich u.a. gezielt auch an den deutschen Rechtskreis. So sei die Webseite in deutscher Sprache gehalten, zudem würde auch bewusst  in Deutschland Werbung betrieben. Auch seien die Rechnungen in fehlerfreiem Deutsch gehalten, auch würde eine deutsche Service-Telefonnummer angegeben.

Die Leistungen richteten sich somit auch an Personen in Deutschland, so dass von einem Verbreiten im urheberrechtlichen Sinne auszugehen sei. Es liege daher der Verdacht einer urheberrechtlichen Straftat vor. Die Staatsanwaltschaft sei daher verpflichtet, entsprechende Ermittlungen aufzunehmen.

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